LHIP Research and Analysis Ab
linie1

Patente und Gebrauchsmuster schützen technische Erfindungen. Die Anforderungen an ein Patent bzw. Gebrauchsmuster sind Neuheit, Erfinderische Leistung/ Schritt und Gewerbliche Anwendbarkeit/Umsetzbarkeit. Eine Prüfung dieser Kriterien erfolgt vor Erteilung eines Patents. Die Anforderungen an ein Gebrauchsmuster sind ähnlich wie die eines Patents, sie werden jedoch nicht wie beim Patent vor Erteilung des Schutzrechtes geprüft.

LHIP bietet grundsätzlich drei Rechercheformen an.

Neuheitsrecherchen

LHIP recherchiert in Patenten und Gebrauchsmustern, ob eine Technologie tatsächlich (weltweit) neu ist. Dies ist Voraussetzung für (durchsetzbar) rechtskräftige Patente und Gebrauchsmuster.

Neuheitsrecherchen können zu verschiedenen Zeitpunkten im Entwicklungsprozess einer Innovation durchgeführt werden. So schränken aktive Patente oder Gebrauchsmuster beispielsweise die Entwicklungsfreiheit ein. Die Nichtbeachtung gültiger Schutzrechte kann sehr teuer werden, da hier Unterlassungsklagen drohen. Daher sollten während des Entwicklungsprozesses möglichst frühzeitig Recherchen durchgeführt werden, um zu vermeiden, bereits geschützte technische Lösungswege zu beschreiten und/oder beizeiten Lizenzfragen für bereits geschützte Technologien klären zu können.

Spätestens vor Anmeldung eines Patents oder Gebrauchsmusters aber sollte eine Neuheitsrecherche ins Auge gefasst werden.

Einspruchs- und Nichtigkeitsrecherchen

Patente oder Gebrauchsmuster, welche die Entwicklungstätigkeit eines Unternehmens behindern, können unter Umständen „zu Fall“ gebracht werden. Hierzu sucht LHIP nach Schutzrechten, die beweisen, dass die dem anzugreifenden Gebrauchsmuster bzw. Patent zugrundeliegende Erfindung zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht neu war. Insbesondere bei Gebrauchsmustern ist diese Recherche häufig erfolgsversprechend, da diese (in Deutschland und in vielen weiteren Ländern) nicht amtlich auf Neuheit geprüft werden.

Die den Neuheits-, Einspruchs- sowie Nichtigkeitsrecherchen zu Grunde liegenden Recherchestrategien werden vorab mit dem Kunden abgesprochen. Grundsätzlich kann in der Internationalen Patentklassifikation (IPC-Klassen), in der Cooperative Patent Classification (CPC) oder mit Hilfe von Stichwörtern in Titel und Abstracts recherchiert werden. LHIP recherchiert bevorzugt in IPC-Klassen, da Stichwortrecherchen in der Regel nur „Stichprobenrecherchen“ sind. Zu den abgedeckten Technologiebereichen siehe UNTERNEHMEN/PROFIL.

LHIP kann Patente in über 100 Ämtern einschließlich auch Patente, welche über die internationalen Organisationen Europäisches Patentamt (EPA) und Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) angemeldet wurden, recherchieren.

Anmelder- und Erfinderrecherchen

Häufig sind einzelne Anmelder oder Erfinder von besonderem Interesse. Eine entsprechende Recherche kann wertvolle Wettbewerbsinformationen beinhalten.

Die der Anmelder- bzw. Erfinderrecherche zu Grunde liegende Recherchestrategie wird vorab mit dem Kunden abgesprochen. Angaben zu Anmeldern werden auf Wunsch und soweit möglich durch Informationen zu Unternehmensverflechtungen ergänzt.

Für detaillierte Informationen zu unseren Preisen füllen Sie bitte folgende Anfrage aus. Wir senden Ihnen die Informationen dann umgehend zu.

linie3
Impressum|Sitemap|Haftungsausschluss