LHIP Research and Analysis Ab
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Das Design schützt die Erscheinungsform (Design) eines Erzeugnisses oder eines Teils davon. Fast jeder industrielle oder handwerkliche Gegenstand kann für einen Designschutz in Frage kommen. Lediglich Computerprogramme sind hiervon ausgenommen. Typische Beispiele für Designs sind Bekleidung, Textilien und Verpackungen, Haushaltsartikel, Möbel aber auch Webdesign oder ganze Aufmachungen (z.B. die Ladenaufmachung) sowie komplexere Produkte wie Autos.

Weiter können auch grafische Symbole und Schrifttypen, umfangreiche Sätze von Erzeugnissen sowie zusammengesetzte Erzeugnisse geschützt werden. Die Erscheinungsform ergibt sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur und/oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst und/oder seiner Verzierung.

Anforderungen an die Eintragung eines Designs sind Neuheit und Eigenart. Ein Design ist neu, wenn kein identisches Design zuvor offenbart wurde. Wenn sich zwei Designs nur in unwesentlichen Einzelheiten unterscheiden, werden sie trotzdem als identisch angesehen. Ein Design weist Eigenart auf, wenn der beim informierten Benutzer erweckte Gesamteindruck sich von dem anderer, älterer Designs unterscheidet.

LHIP bietet Recherchen nach identischen und ähnlichen Designs. Die Recherchestrategie wird vorab mit dem Kunden abgesprochen.

Die Recherche basiert in der Regel auf der Locarno Klassifikation und bezieht sich entweder auf die Länder, in denen Aktivitäten geplant sind (um bei der Verwendung eines bestimmten Designs Kollisionen mit bestehenden Designs zu vermeiden) oder deckt insbesondere vor der Anmeldung eines Designs den internationalen Bereich soweit möglich ab (Neuheit/ Eigenart).

LHIP kann Designs in über 40 Ämtern einschließlich Designs, welche über die internationalen Organisationen EUIPO und WIPO angemeldet wurden recherchieren. Des Weiteren können die nordischen Länder Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden direkt bei den jeweiligen Ämtern recherchiert werden. Nicht recherchiert werden sogenannte nicht eingetragene Designs, hier empfiehlt sich die zusätzliche Recherche in einschlägigen Online-Portalen.¹

Eine Besonderheit der LHIP sind unsere Leistungspakete, beispielsweise zu Designs aus deutschsprachigen Ländern, zur EU28 oder zu Designs nordischer Länder. Für detaillierte Informationen zu Leistungspaketen und Preisen füllen Sie bitte folgende Anfrage aus. Wir senden Ihnen die Informationen dann umgehend zu.

¹ Das nicht eingetragene Design erhält allein durch die Offenbarung gegenüber der Öffentlichkeit Schutz gegen Nachahmung, doch trägt der Inhaber die Beweislast dafür, dass das Muster tatsächlich dem Schutz unterliegt. Üblich ist daher beispielsweise die Offenbarung in einem physischen Medium, in Messekatalogen oder in Onlineportalen. Der Schutz eines nicht eingetragenen Designs währt lediglich drei Jahre (eingetragene Designs können bis zu 25 Jahre geschützt werden).

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